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BGH, 03.11.1961 - VI ZR 35/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1962, 124
- VersR 1962, 48
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 06.11.1984 - VI ZR 26/83
Ückschaupflicht des Straßenbahnfahrers
Daß der Bahnkörper von der Straße durch eine Bordsteinkante und teilweise auch durch eine Hecke getrennt ist, steht bei dieser Sachlage der Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2 S. 2 HPflG nicht entgegen (vgl. Senatsurteil v. 3. November 1961 - VI ZR 35/61 - VersR 1962, 48 f.).Für den Begriff der Unabwendbarkeit i.S. des § 1 Abs. 2 S. 2 HPflG gelten die für die Anwendung des § 7 Abs. 2 StVG entwickelten Grundsätze (vgl. Senatsurteil vom 3. November 1961 - VI ZR 35/61 - a.a.O.).
- LG Karlsruhe, 30.01.2009 - 6 O 332/06
Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei der …
Jedoch ist zum einen zu bedenken, dass der Beklagte zu 1 auf seine Bevorrechtigung und auf die Einhaltung seines Vorrechts durch die anderen Verkehrsteilnehmer vertrauen konnte (BGH VersR 1962, 48). - BGH, 30.04.1963 - VI ZR 158/62 Bern kann nicht gefolgt werden» Bie Fahrzeugführer, die die Überwege zur Einfährt in die angrenzenden Grundstücke und Fabriken benutzen wollen, haben nach § 17 StVO die Pflicht, sich so zu verhalten, daß eine Gefährdung des Straßenverkehrs - und damit auch der innerhalb des Verkehrsraumes der Witzelstraße verlaufenden Straßenbahn - ausgeschlossen ist (vgl» Urteil des erkennenden Senats vom 3o11»1961 - VI ZR 35/61 - VersR 1962, ,48, 49)» An den Einmündungen der drei von der Revision erwähnten Straßen in die Witzeistraße befanden sich unstreitig, was die Revision übersieht, Haiteschilder nach Bild 30 a der Anlage zur Straßenverkehrsordnung.